schnell & einfach online anfordern
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Urkunden aus dem ehmaligen Ostpreußen
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Wir helfen Ihnen bei der Anforderung von Geburts-, Sterbe- und Abstammungsurkunden
aus Polen und Russland. Voraussetzung für die Beantragung ist:
- Das es sich um einem ein ehemaliges deutsches Staatsgebiet (Stand vor dem 2. Weltkrieg)
handelt
- Das Sie genaue Daten (Geburtsdatum und Ort, keine ungenauen Datumsbereiche) haben
- Das es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt.
Die Anfragen werden von uns umgehend an die zuständige Behörde weitergegeben. Die
Bearbeitungsdauer für die Urkunden ist aufgrund der „Überlastung“ des zuständigen
Sachbearbeiters der Behörde leider dennoch oft sehr lange (> 6 Monate). Haben Sie
aber Geduld. Es werden aber alle Anfragen bearbeitet. Personenstandsurkunden sind
für Geburten/Eheschließungen und Sterbefälle ab 1876 verfügbar.
1. Geben Sie hier die Daten des Urkundenbestellers an.
"Die Geburtsurkunde ist eine sogenannte Personenstandsurkunde.
Die Geburtsurkunde kann bei dem für den Antragsteller zuständigem Standesamt beantragt werden.
Personenstandsurkunden aus Deutschland sind für Geburten,
Hochzeiten und Sterbefälle ab den Jahre 1876 verfügbar."